Autoversicherungen etc.
Erläuterungen zu Autoversicherungen und Standard - Mietverträgen
Auto-Versicherungen
Da man mit einem Betriebskapital von 20 - 60.000 Euro eines Autoverleihers durch das südliche Afrika fährt, sollte man sich die Versicherungsbedingungen, unter denen man fährt, einmal genau anschauen.
Grundsätzlich gibt es durch Namibische Autoverleihfirmen keine Versicherung, die einer deutschen Vollkasko-Versicherung entspricht. Auch gibt es nicht die in Deutschland Haftungs-relevante Unterscheidung zwischen Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz. Es läuft alles auf die Begriffe "fault" und "negligence" hinaus, die nicht versicherbar sind.
In den meisten Autoversicherungen ist auch keine Personeninsassenversicherung (PAI = Personal Accident Insurance) enthalten, so dass man sich und/oder seine Mitfahrer im Rahmen seiner Auslandsreiseversicherung zusätzlich absichern muss. Der Personen-Insassenschutz deckt Schäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach den Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schmerzensgeldforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahe stehenden Personen (z.B. Geschäftspartnern, oder Nachbarn).
Die Haftpflichtversicherung ( Third Party Insurance ) wird in Namibia und Südafrika über den Benzinpreis in einen Fond eingezahlt, aus denen Personenschäden bezahlt werden.
Der Selbstbehalt im unverschuldeten Schadensfall / Excess
Autoverleiher bieten in der Regel abgestufte Versicherungen an, mit denen man durch Zuzahlung den Selbstbehalt im unverschuldeten Schadensfall nach unten regulieren kann. Oftmals sind viele typische Schäden von vorne herein ausgenommen, sie z.B. Glas-, Felgen-, Radkappen-, Sand-, Wasser- und Reifenschäden sowie Schäden am Unterboden des Fahrzeuges.
Für diese abgestuften Versicherungen gibt es unterschiedliche Namen. Zum Beispiel:
- a. Standard Cover, die Grundabsicherung mit einer Selbstbeteiligung von z.B. rund 28.000 N$, je nach Fahrzeugtyp und Verleiher. Enthalten sind zumeist eine Unfallversicherung (CDW = Collision Damage Waiver) und Diebstahlversicherung (TLW = Theft / Loss Waiver)
- b. Reduzierte Selbstbeteiligung / Reduced Excess (auf 12.000 N$) für Aufpreis von 90 N$ pro Tag
- c. eine zusätzliche Reifen- und Glasversicherung / Tyre-and glas- Insurance, die verschiedene Glas und Reifenschäden abdeckt, mit jeweiligen Verleiherspezifischen Einschränkungen, wie nur bei zwei Reifen, oder nur Windschutzscheibenglas, oder nicht Sandsturmschäden.
- d. Null Selbstbehalt / Zero Excess im unverschuldeten Schadensfall
- e. Super Cover: wie b) plus Versicherung von Reifen- und Glasschäden: für Aufpreis 190 N$ pro Tag
- f. Super Excess Cover - eine echte Maximal - Schadensbegrenzung auf den vereinbarten Betrag. In der Regel 12.000 N$. Diese Versicherungsform bieten nur ganz wenige Verleiher an.
Unterschiede gibt es im wesentlichen in den Versicherungsbedingungen mit wenig Selbstbehalt, die individuell zwischen Autoverleiher und Versicherung ausgehandelt sind oder auf eigenes Risiko des Autoverleihers gehen. Manche Autoverleiher bilden sich mit dem Aufpreis eigene Rücklagen, um ihre Schäden aus den Ersparnissen auszugleichen.
Reifen - und Glasversicherungen
Vielfach werden zusätzliche Reifen- und Glasversicherungen von den Autoverleihern angeboten. Ob diese Versicherungen Sinn ergeben weiß man nach einem Rechenexempel mit Windhoeker Preisen:
Was kostet ein PKW Reifen? 900 – 1.300 N$ je nach Reifengröße
Was kostet ein Allradreifen? Hilux 1.800 – 1.900 N$
Was kostet bei PG Glas eine Windschutzscheibe Toyota Allrad ? 3.400 N$
Was kostet bei Pkw Toyota Corolla 4.500 - 6.400 N$ je nach Verleihermodell.
Wenn man davon ausgeht, das auf einer dreiwöchigen Reise durchschnittlich 1 Reifen kaputt geht und mit einer 20 % prozentigen Wahrscheinlichkeit eine Scheibe mehr als einen "Chip" erhält und repariert werden muss, kann man sein Risiko mit der jeweils angebotenen Zusatzversicherung in Beziehung setzten.
Grober Anhalt: Viel Damaraland und Kaokoveld = Reifenschäden wahrscheinlicher.
Viel Sand wie Botswana = Reifenschäden eher unwahrscheinlicher.
Glasschäden: Namibias Süden, Zentralbereich bis Damaraland eher wahrscheinlicher
Kaution
Die Selbstbeteiligung wird in der Regel als Kaution mit einem Kreditkartenabzug hinterlegt. Bei manchen Verleihern wird ein Vorbehalt bei der Bank durch Autorisierungsanfrage eingereicht und so blockiert, einige buchen für den Zeitraum, in dem man unterwegs ist, ab und buchen nach erfolgreicher Rückkehr zurück, andere behalten nur einen Kreditkartenabzug ohne elektronische Überprüfung zurück.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kreditkartenkonto bei hohem Selbstbehalt über eine ausreichende Deckung verfügt. Gegebenenfalls durch eine Vorabüberweisung auf Ihr Kreditkartenkonto.
Eine Kautionsleistung wird oftmals auch bei Null Selbstbehalt verlangt, denn "Null Selbstbehalt" gilt in der Regel ja nur bei unverschuldetem Unfall. Während des Zeitraums der Unschuldsvermutung bis zur Klärung ob nicht vielleicht doch fahrlässig, grob Fahrlässig oder unsachgemäße Handhabung nachgewiesen wird, möchte der Autoverleiher irgendetwas in der Hand haben ( unsachgemäße Handhabung ist z.B. weiterfahren mit kaputten Radlagern, verbrennen der Kupplung, Motorschäden, Wasserfahrten, ... )
Der Verleiher sichert sich mit dem Kreditkartenabzug auch dagegen ab, dass man nicht außerhalb der Zollunion nach Sambia fährt, das Fahrzeug verkauft und ab Lusaka reicher nach Hause fährt ( passiert ca. 5 x im Jahr ) oder mit einem bekannten Gästefarmer einen alten Toyota Motor vom Farmbakkie gegen einen Neuen aus dem Verleihauto austauscht ( passiert ca. 15 x im Jahr, inklusive Vergasertausch )
Oftmals ist auch nicht immer ganz klar, ob auch Benzinkaution, Vertragsgebühren, Nonsens - Steuern, Unfallverwaltungsgebühren, Gebühr für zweiten Fahrer und ähnliches mit dieser Kaution absorbiert oder noch einmal extra zurückgehalten werden.
Standard Automietvertrag / Rental Agreement
Der Mietvertrag wird vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen. Es ist die Vertragsgrundlage, nach der das Fahrzeug ausgeliehen wird. Ihre Agentur gibt Ihnen in der Regel als Vermittlungsleistung bei Reservierung / Buchung nur den Namen des Autoverleihers und die bestätigte Fahrzeugkategorie an.
Mit dem Mietvertrag wird auch oftmals ein Übergabeprotokoll erstellt, welches sichtbare Vorschäden bei Fahrzeugübernahme dokumentiert und den Fahrzeugleiher dadurch entlasten.
Beispiel für einen Namibischen Standardmietvertrag mit den üblichen Ausschlüssen
Das "Kleingedruckte" ist bei fast allen namibischen Autoverleihern, die in CARAN, der Autoverleiher-Vereinigung von Namibia organisiert sind, gleich und aufeinander abgestimmt. Um sich für CARAN zu qualifizieren muss der Autoverleiher folgende Kriterien erfüllen:
- der Mietwagenverleiher muss eine registrierte Firma sein, die den Anforderungen des Ministeriums für Handel und Industrie entspricht,
- die Firma muss mindestens fünf Fahrzeuge vorweisen können,
- der Mietwagenverleiher muss eine ausreichende Versicherung nachweisen,
- im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss eine 24-stündige Nothilfe bereit sein,
- die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 2½ Jahre sein bzw. nicht mehr als 100 000 km aufweisen für Personenwagen und 150 000 km für 4x4 Fahrzeuge,
- Fahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden um sicherzustellen, dass sie den Straßenanforderungen gerecht werden.
Verlust des Versicherungsschutzes
Bei Verstoß gegen das Kleingedruckte erlischt der Vertrag und volle Haftung des Fahrzeugleihers setzt ein.
Beispiele:
- Schäden entstanden ohne Fremdbeteiligung (Z.B. Auto, Tier, Gegenstand auf Fahrbahn )
- Rollen auf gerader Straße, der Standardunfall eines Touristen. Hier wird in der Regel zu Recht überhöhte Geschwindigkeit vorausgesetzt.
- Fahrten in nicht autorisierte Gebiete: z.B. nach Sandwich Harbour und versanden-versalzen, Fahrt entlang des Kunenes von Swartbooisdrift nach Epupa oder Fahrt über den van Zyls Pass
- Polizeiliche Unfallmeldung mit Unfallzeit im Dunkeln
- Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit.
- Bei Unfällen nach Überfahren einer roten Ampel, in der falschen Richtung im Kreisverkehr, beim telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
- Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 18 Jahre bzw. bei nicht angemeldetem Fahrer.
- Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.
- Bei Fahren auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind, (4 x 4 Straßen die nicht mit normalem Pkw zu befahren sind).
- Fahren in Flussbetten, abseits von öffentlichen, nummerierten Straßen, z.B. Buschmannland oder westliches Kaokovel.
- Bei Manipulationen am Kilometerzähler, um die Black Box auszuschalten.
- Wenn der Unfall nicht innerhalb von 3/ 6 / 12 / 24 Stunden bei der nächst gelegenen Polizei und dem Verleiher angezeigt wurde.
- Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Unfall vorgelegt werden kann.
- Eine andere Werkstatt mit der Reparatur oder Abschleppen betraut wird als vom Autoverleiher erlaubt.
- Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern außerhalb Namibias.
Verlust des Versicherungsschutzes bei der Diebstahlversicherung
Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:
- Bei Verlust des Wagenschlüssels.
- Versäumnis den Diebstahl innerhalb von 1 / 3 / 6 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistation und beim Autoverleiher gemeldet zu haben. Einige der Leihfahrzeuge verfügen über ein tracking device, mit dem das Fahrzeug schnell aufgespürt werden kann.
- Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Diebstahl vorgelegt werden kann.
- Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind generell nicht mitversichert.
Ausschlüsse für PKW´s für Buschmannland oder westliches Kaokoveld verstehen sich ebenfalls, zumal Unterbodenbeschädigungen von keiner einzigen Autoverleihfirma in Namibia abgedeckt sind.
Kulanzen
Unterschiede gibt es natürlich in der Kulanz gegenüber Verstößen gegen die Allgemeinen Verleihbedingungen. Überwiegend gilt für das südliche Afrika die Erfahrung: Mittelständige namibische Autoverleiher sind eher kulant, große Ketten eher weniger kulant, da die Entscheider darüber nicht vor Ort sitzen, sondern in großen Rechtsabteilungen irgendwo auf der Welt. Kleinverleiher, eher keine Kulanz.
Fast alle Autoverleiher wissen, dass Sie wiederkommen werden und möchten Sie als Kunde nicht verlieren, so dass eine gütliche Einigung der Normalfall ist.
Spartipp: Miles and More Namibia
Man bekommt eine Art deutsche Vollkasko und niedrigen Selbstbehalt über folgenden Weg: Man beantragt eine Lufthansa Gold Karte - Business Paket: Kartenantrag. Dazu muss man unsere Miles & More Servicekartenummer 992003494115201 eingeben.
Angeboten wird (nur zusammen mit dem Business Paket) eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 230.- Euro. Hier die genauen aktuellen Versicherungsbedingungen: mehr









