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Autoversicherungen & Verträge

Erläuterungen zu Autoversicherungen und Standard - Mietverträgen

Auto-Versicherungen

Da man mit einem Betriebskapital von 20 - 60.000 Euro eines Autoverleihers durch das südliche Afrika fährt, sollte man sich die Versicherungsbedingungen, unter denen man fährt, einmal genau anschauen.

Grundsätzlich gibt es durch Namibische Autoverleihfirmen keine Versicherung, die einer deutschen Vollkasko-Versicherung entspricht. Auch gibt es nicht die in Deutschland Haftungs-relevante Unterscheidung zwischen Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz. Es läuft alles auf die Begriffe "fault" und "negligence" hinaus, die nicht versicherbar sind.

In den meisten Autoversicherungen ist auch keine Personeninsassenversicherung (PAI = Personal Accident Insurance) enthalten, so dass man sich und/oder seine Mitfahrer im Rahmen seiner Auslandsreiseversicherung zusätzlich absichern muss. Der Personen-Insassenschutz deckt Schäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach den Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schmerzensgeldforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahe stehenden Personen (z.B. Geschäftspartnern, oder Nachbarn).

Die Haftpflichtversicherung ( Third Party Insurance )  wird in Namibia und Südafrika über den Benzinpreis in einen Fond eingezahlt, aus denen Personenschäden bezahlt werden.

Der Selbstbehalt im unverschuldeten Schadensfall / Excess

Autoverleiher bieten in der Regel abgestufte Versicherungen an, mit denen man durch Zuzahlung den Selbstbehalt im unverschuldeten Schadensfall nach unten regulieren kann. Oftmals sind viele typische Schäden von vorne herein ausgenommen, sie z.B. Glas-, Felgen-, Radkappen-, Sand-, Wasser- und Reifenschäden sowie Schäden am Unterboden des Fahrzeuges.

Für diese abgestuften Versicherungen gibt es unterschiedliche Namen. Zum Beispiel:

  • a. Standard Cover, die Grundabsicherung mit einer Selbstbeteiligung von z.B. rund 28.000 N$, je nach Fahrzeugtyp und Verleiher. Enthalten sind zumeist eine Unfallversicherung (CDW = Collision Damage Waiver) und Diebstahlversicherung (TLW = Theft / Loss Waiver)
  • b. Reduzierte Selbstbeteiligung / Reduced Excess  (auf 12.000 N$) für Aufpreis von 90 N$ pro Tag
  • c. eine zusätzliche Reifen- und Glasversicherung / Tyre-and glas- Insurance, die verschiedene Glas und Reifenschäden abdeckt, mit jeweiligen Verleiherspezifischen Einschränkungen, wie nur bei zwei Reifen, oder nur Windschutzscheibenglas, oder nicht Sandsturmschäden.
  • d. Null Selbstbehalt / Zero Excess  im unverschuldeten Schadensfall
  • e. Super Cover: wie b) plus Versicherung von Reifen- und Glasschäden: für Aufpreis 190 N$ pro Tag
  • f. Super Excess Cover -  eine echte Maximal - Schadensbegrenzung auf den vereinbarten Betrag. In der Regel 12.000 N$. Diese Versicherungsform bieten nur ganz wenige Verleiher an.

Unterschiede gibt es im wesentlichen in den Versicherungsbedingungen mit wenig Selbstbehalt, die individuell zwischen Autoverleiher und Versicherung ausgehandelt sind oder auf eigenes Risiko des Autoverleihers gehen. Manche Autoverleiher bilden sich mit dem Aufpreis eigene Rücklagen, um ihre Schäden aus den Ersparnissen auszugleichen.

Reifen - und Glasversicherungen

Vielfach werden zusätzliche Reifen- und Glasversicherungen von den Autoverleihern angeboten.  Ob diese Versicherungen Sinn ergeben weiß man nach einem Rechenexempel mit Windhoeker Preisen:

  • Was kostet ein PKW Reifen? 1.800 – 1.900 N$ je nach Reifengröße
  • Was kostet ein Allradreifen? Hilux 3.000 – 3,400 N$
  • Was kostet bei PG Glas eine Windschutzscheibe Toyota Allrad ? 4.400 N$
  • Was kostet bei Pkw Toyota Corolla  eine neue Windschutzscheibe? 5.500 - 7.400 N$ je nach Verleihermodell.

Wenn man davon ausgeht, das auf einer dreiwöchigen Reise durchschnittlich 1 Reifen kaputt geht und mit einer 20 % prozentigen Wahrscheinlichkeit eine Scheibe mehr als einen "Chip" erhält und repariert werden muss, kann man sein Risiko mit der jeweils angebotenen Zusatzversicherung in Beziehung setzten.Grober Anhalt: Viel Damaraland und Kaokoveld, sowie entlang Fish River Canyon = Reifenschäden wahrscheinlicher.
Viel Sand wie Caprivi und Botswana = Reifenschäden eher unwahrscheinlicher. Zusatzversicherung rechnet sich zumeist also nicht.
Glasschäden: Namibias Süden, Zentralbereich bis Damaraland eher wahrscheinlicher

Kaution

Die Selbstbeteiligung wird in der Regel als Kaution mit einem Kreditkartenabzug hinterlegt. Bei manchen Verleihern wird ein Vorbehalt bei der Bank durch Autorisierungsanfrage eingereicht und so blockiert, einige buchen für den Zeitraum, in dem man unterwegs ist, ab und buchen nach erfolgreicher Rückkehr zurück, andere behalten nur einen Kreditkartenabzug ohne elektronische Überprüfung zurück.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kreditkartenkonto bei hohem Selbstbehalt über eine ausreichende Deckung verfügt. Gegebenenfalls durch eine Vorabüberweisung auf Ihr Kreditkartenkonto.

Eine Kautionsleistung wird oftmals auch bei Null Selbstbehalt verlangt, denn "Null Selbstbehalt" gilt in der Regel ja nur bei unverschuldetem Unfall. Während des Zeitraums der Unschuldsvermutung bis zur Klärung ob nicht vielleicht doch fahrlässig, grob Fahrlässig oder unsachgemäße Handhabung nachgewiesen wird, möchte der Autoverleiher irgendetwas in der Hand haben ( unsachgemäße Handhabung ist z.B. weiterfahren mit kaputten Radlagern, verbrennen der Kupplung, Motorschäden, Wasserfahrten, ... )

Der Verleiher sichert sich mit dem Kreditkartenabzug auch dagegen ab, dass man nicht außerhalb der Zollunion nach Sambia  fährt, das Fahrzeug verkauft und ab Lusaka reicher nach Hause fährt ( passiert ca. 5 x im Jahr ) oder mit einem bekannten Gästefarmer einen alten Toyota Motor vom Farmbakkie gegen einen Neuen aus dem Verleihauto austauscht ( passiert ca. 15 x im Jahr, inklusive Vergasertausch )

Oftmals ist auch nicht immer ganz klar, ob auch Benzinkaution, Vertragsgebühren, Nonsens - Steuern, Unfallverwaltungsgebühren, Gebühr für zweiten Fahrer und ähnliches mit dieser Kaution absorbiert oder noch einmal extra zurückgehalten werden.

Standard Automietvertrag / Rental Agreement

Der Mietvertrag wird vor Ort zwischen Ihnen und dem Autovermieter abgeschlossen. Es ist die Vertragsgrundlage, nach der das Fahrzeug ausgeliehen wird. Ihre Agentur gibt Ihnen in der Regel als Vermittlungsleistung bei Reservierung / Buchung nur den Namen des Autoverleihers und die bestätigte Fahrzeugkategorie an.

Mit dem Mietvertrag wird auch oftmals ein Übergabeprotokoll erstellt, welches sichtbare Vorschäden bei Fahrzeugübernahme dokumentiert und den Fahrzeugleiher dadurch entlasten.

Beispiel für einen Namibischen Standardmietvertrag mit den üblichen Ausschlüssen

Das "Kleingedruckte" ist bei fast allen namibischen Autoverleihern, die in CARAN, der Autoverleiher-Vereinigung von Namibia organisiert sind, gleich und aufeinander abgestimmt. Um sich für CARAN zu qualifizieren muss der Autoverleiher folgende Kriterien erfüllen:

  • der Mietwagenverleiher muss eine registrierte Firma sein, die den Anforderungen des Ministeriums für Handel und Industrie entspricht,
  • die Firma muss mindestens fünf Fahrzeuge vorweisen können,
  • der Mietwagenverleiher muss eine ausreichende Versicherung nachweisen,
  • im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss eine 24-stündige Nothilfe bereit sein,
  • die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 2½ Jahre sein bzw. nicht mehr als 100 000 km aufweisen für Personenwagen und 150 000 km für 4x4 Fahrzeuge,
  • Fahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden um sicherzustellen, dass sie den Straßenanforderungen gerecht werden.

Verlust des Versicherungsschutzes

Bei Verstoß gegen das Kleingedruckte erlischt der Vertrag und volle Haftung des Fahrzeugleihers setzt ein.

Beispiele:

  • Schäden entstanden ohne Fremdbeteiligung (Z.B. Auto, Tier, Gegenstand auf Fahrbahn )
  • Rollen auf gerader Straße, der Standardunfall eines Touristen. Hier wird in der Regel zu Recht überhöhte Geschwindigkeit vorausgesetzt.
  • Fahrten in nicht autorisierte Gebiete: z.B.  nach Sandwich Harbour und versanden-versalzen, Fahrt entlang des Kunenes von Swartbooisdrift nach Epupa oder Fahrt über den van Zyls Pass
  • Polizeiliche Unfallmeldung mit Unfallzeit im Dunkeln
  • Bei verkehrswidrigem Fahren, grob fahrlässigem Verhalten oder überhöhter Geschwindigkeit.
  • Bei Unfällen nach  Überfahren einer roten Ampel, in der falschen Richtung im Kreisverkehr, beim telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
  • Fahren des Mietwagens durch einen nicht autorisierten Fahrer oder eines Fahrers unter 18 Jahre bzw. bei nicht angemeldetem Fahrer.
  • Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.
  • Bei Fahren auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind, (4 x 4 Straßen die nicht mit normalem Pkw zu befahren sind).
  • Fahren in Flussbetten, abseits von öffentlichen, nummerierten Straßen, z.B. Buschmannland oder westliches Kaokovel.
  • Bei Manipulationen am Kilometerzähler, um die Black Box auszuschalten.
  • Wenn der Unfall nicht innerhalb von  3/ 6 / 12 / 24 Stunden bei der nächst gelegenen Polizei und dem Verleiher angezeigt wurde.
  • Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Unfall vorgelegt werden kann.
  • Eine andere Werkstatt mit der Reparatur oder Abschleppen betraut wird als vom Autoverleiher erlaubt.
  • Fahren in nicht zugelassenen oder angemeldeten Ländern außerhalb Namibias.

Verlust des Versicherungsschutzes bei der Diebstahlversicherung

Der Fahrer haftet im Falle eines Schadens mit der vollen Schadenssumme unter folgender Bedingung:

  • Bei Verlust des Wagenschlüssels.
  • Versäumnis den Diebstahl innerhalb von 1 / 3 / 6 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistation und beim Autoverleiher gemeldet zu haben. Einige der Leihfahrzeuge verfügen über ein tracking device, mit dem das Fahrzeug schnell aufgespürt werden kann.
  • Wenn kein Aktenzeichen der Polizei über den Diebstahl vorgelegt werden kann.
  • Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind generell nicht mitversichert.

Ausschlüsse für PKW´s für Buschmannland oder westliches Kaokoveld verstehen sich ebenfalls, zumal Unterbodenbeschädigungen von keiner einzigen Autoverleihfirma in Namibia abgedeckt sind.

Kulanzen

Unterschiede gibt es natürlich in der Kulanz gegenüber Verstößen gegen die Allgemeinen Verleihbedingungen. Überwiegend gilt für das südliche Afrika die Erfahrung: Mittelständige namibische Autoverleiher sind eher kulant, große Ketten eher weniger kulant, da die Entscheider darüber nicht vor Ort sitzen, sondern in großen Rechtsabteilungen irgendwo auf der Welt. Kleinverleiher, eher keine Kulanz. Fast alle Autoverleiher wissen, dass Sie wiederkommen werden und möchten Sie als Kunde nicht verlieren, so dass eine gütliche Einigung der Normalfall ist.

Spartipp: EUROWINGS Kreditkarte Gold

Man bekommt eine Art deutsche Vollkasko und niedrigen Selbstbehalt über die Eurowings Kreditkarte Gold: Angeboten wird eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 230.- Euro. Hier die genauen aktuellen Versicherungsbedingungen und weitere Erläuterungen: hier

Einzelhinweise:

1. Meldung des Schadens bei der Polizei und Vorlage einer Kopie der Schadensmeldung

Man bekommt vor Ort von der Polizei eine docket-number Vorgangsnummer wie z.B.  CR ( case register  ) 293284. In der Regel gibt es keine Möglichkeit, seine Schadensanzeige vor Ort zu kopieren. Es wird dann wie bei den Mönchen früher die Aussage noch einmal komplett abgeschrieben und natürlich gestempelt.  Das müßte der heimischen Versicherung reichen.

Zeitbedarf ist immer im Bereich 2 Stunden auf der Polizeistation, wenn keine Personenschäden bei einem Unfall aufgetreten sind.

Hilfreich ist, dieses Unfallprotokoll ansonsten mit seiner Kamera photographisch zu dokumentieren.

2.Schadensbeurteilung durch einen anerkannten Gutachter

Es ist jeder namibischer Autoverleiher sowieso dazu verpflichtet zwei Kostenvoranschläge für die Reparatur einzuholen. Der günstigere ist dann die Abrechnungsgrundlage für die Grundversicherung des namibischen Autoverleihers und für die Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden.

3.Entscheidung zur Reparatur oder zum finanziellen Schadensausgleich durch den Versicherer

Genauso unproblematisch. Kann vom Autoverleiher weitergeleitet werden. Er erhält von seiner Versicherung ja genau diese Entscheidung. Für Ihre Versicherung ist dann auch einsehbar, welcher Schadensanteil dem Autoverleiher vergütet wurde und welche Restzahlung - bis auf den Selbstbehalt  - durch den Versicherer durchgeführt werden muß.

4. Angebot an den Versicherer, das Fahrzeug vor Reparatur selbst zu begutachten.

Dafür haben die Versicherung anerkannte Referenzgutachter, fall der Verdacht auf Schmu aufkommt. Photos vom Unfallwagen, bei dem das Nummernschild erkennbar ist welches auf dem Mietvertrag eingetragen ist, sind natürlich hilfreich für die Versicherung für ein Ferngutachten.

In der Praxis braucht auch die Versicherung in Namibia ca. 3-4 Wochen, um eine Entscheidung zum Fahrzeug zu fällen. Solange ist das Fahrzeug in der Regel auch nicht weiter verwertet.

Eine beliebte Formulierung, die man häufiger in Unfallprotokollen findet, ist " dann platzte der Reifen und ich verlor die Kontrolle über den Wagen" Zumeist wird dabei Ursache und Wirkung vertauscht. Wenn diese (Schutz-)Behauptung aber anerkannt wird, fällt das Fahrzeug unter den Versicherungsschutz und dieser zahlt.

Allgemeines:

Das heißt, die Versicherung muß den Unterschiedsbetrag nur zahlen, wenn keinerlei Schuld vom  Reisegast vorhanden war.  In der Praxis zahlt die LH MM Versicherung auch gelegentlich leicht schuldhaftes Verhalten, die eine namibische Versicherung nicht übernommen hätte. ( 2 bestätigte Beispiele: Gast fuhr falsch herum in den Kreisel, Auffahrunfall ).

Mit Ausnahme von einer Autoverleihfirma halte ich alle CARAN-registrierten namibischen Autoverleiher für ordentliche Geschäftsleute, bei den nicht CARAN -registrierten gibt es in meinen Beobachtungen 3 Problemfälle. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall ordnungsgemäß von Seiten des Verleihers abgewickelt wird ist ziemlich hoch. Wenn auch die Eigenverantwortung in Namibia deutlich höher angesiedelt wird, sind wir ja nicht im Wilden Südwesten.

Ein Autoverleiher hat ein natürliches Interesse, dass ein Unfallschaden an seinem Betriebskapital schnell reguliert wird. Das heißt, er empfiehlt nach telefonischer Meldung oftmals Formulierungen für das Unfallprotokoll der Polizei, die hilfreich sind, den Großteil des Schadens durch die lokale Versicherungen abdecken zu lassen. Auch hilft ihm natürlich eine schnelle Abbuchung von der ( gedeckten ) Kreditkarte des Gastes, um Anzahlung für Ersatzteilbeschaffung oder neues Fahrzeug zu erhalten.

Schuldfragen werden dann im Zweifel wie in Europa auch vor Gericht geklärt.

Ich halte ca. 90% der tatsächlich auftretenden Unfallschäden für selbstverschuldet; Killer und größter Schrottproduzent der durch keine Versicherung abgedeckte Alleinfahrzeugunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf Schotterstraßen.  Man braucht zur Begutachtung der Fahrgeschwindigkeit dafür eigentlich keine Black Box. An der Verteilung der Beulen im Fahrzeug kann man die Geschwindigkeit auf ca. 10 km/h genau ausreichend genau schätzen. Ist ganz normale Physik, die einem dann widerfährt.

Nach so einem Unfall wird es problematisch: Wenn man nicht verletzt ist, funktioniert die Unfalldokumentation ja noch sehr gut. Da aber keine Versicherung zahlen wird, muß man seine Schuld vor Ort begleichen können, sonst wird man von einigen Verleihern am Verlassen des Landes mit Hilfe der Polizei gehindert.

Ist die Kreditkarte oder das heimische Konto ausreichend gedeckt, um eventuell 30.000 Euro Betriebskapital des Verleihers zu ersetzen? ( Da die normalen Leihfahrzeuge nicht älter als 3 Jahre sind, ist es zumeist noch ein sehr hoher Zeitwert )

Wer könnte von Deutschland das Geld überweisen?

Ist die heimische Bank bereit, in so einem Fall einen Blitzkredit zu gewähren, damit man ausreisen kann?

Hat man einen Verwandten, der einem das Geld schnell auf Zuruf oder als Bürge vefügbar machen kann?

Wir haben es auch schon erlebt, das die heimische Fahrzeugversicherung den Schaden in Namibia gegen Höherstufung in den Schadensklassen für den Gast reguliert hat. Hat man mit seinem Autoversicherer schon mal darüber geredet oder hatte man im Internet die Günstigste genommen.

Weitaus schwieriger ist das alles natürlich noch, wenn man bei diesem Unfall verletzt wird oder es gar zu Todesfällen bei den Mitfahrern kommt. Auch für die Behandlungskosten vor Ort braucht man ständig eine sehr gute Deckung. Die Reiseversicherungsnotfallnummern sollten also griffbereit am Mann sein. Bei Personenschäden ist die Botschaft / das zuständige Konsulat dann immer einer der ersten Ansprechpartner für Hilfen / Bürgschaften vor Ort.

 

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