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Bwana Tucke-Tucke

Individuelle Selbstfahrer-Reisen und begleitete Touren

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Allgemeine Reisebedingungen

Bwana Tucke-Tucke

 

Besondere Covid Storno-Bedingungen  (bis auf Weiteres)

Covid-bedingte Verschiebungen wegen Änderungen der COVID Bedingungen nach Buchung sind jederzeit möglich.

Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen (nicht bei durch Sie selbst zusammengestellten und individuell gebuchten Reisen z.B. bei booking.com) ins Ausland ist möglich für Reiseziele, für die eine Reisewarnung gilt.
Wenn auch noch nicht gerichtsfest, für uns aber selbstverständlich, ist es ein Anerkennungsgrund, falls im Zielland ein Einreiseverbot gilt oder falls zwingend eine Quarantäne bei Hin- oder Rückreise vorgesehen ist. Dieses ist derzeit zum Beispiel bei einer Einstufung als Virusvariantengebiet durch das Deutsche Robert Koch Institut für die Rückreise von Deutschen nach Deutschland der Fall.
Wir haben bisher während der gesamten Pandemie diese Rückzahlungen geleistet, bzw. kostenfrei Verschiebungen durchgeführt.

Pauschalreise:

Bei Fahrzeugbuchung + Unterkünfte oder Flug  ist meine Deutsche Agentur Ansprechpartner und wickelt die Reise im Pauschalreiserecht ab, also auch bei Wunsch mit Rückzahlung des gezahlten Preises und ohne Stornokosten für Sie. Wir absorbieren dafür die tatsächlichen Stornokosten vor Ort.
Wenn Sie bereits eine Bestätigung / Rechnung mit AS oder A-Nummer beginnend bekommen haben, handelt es sich um eine Pauschalreise.
Die Bausteinanteile müssen mindestens 25% des gesamten gebuchten Reisepreises ausmachen.

Für andere Stornierungsgründe gelten die normalen Allgemeinen Reisebedingungen aus dem Pauschalreiserecht.

 

Vorsorgliche Stornierung: Im verhandelten Fall bestätigte das Gericht den Anspruch auf eine kostenlose, vorsorgliche Stornierung und Rückerstattung des Reisepreises, wenn die Beeinträchtigung zum Reisezeitpunkt tatsächlich eintritt. Es ist ein wenig wie mit der gefühlten Temperatur.
In der Praxis übersetzt heisst das: Haben Sie bereits eine Anzahlung oder Restzahlung geleistet und stornieren vorsorglich, weil Sie von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Reise zum Zeitpunkt ihres Antritts ausgehen, erhalten Sie Ihre gezahlten Gelder innerhalb von 14 Tagen zurück. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor pauschalisierte Stornogebühren einzubehalten bis zum tatsächlich geplanten Reiseantritt. Wenn dann die Gründe für die Stornierung immer noch vorhanden sind, wird dieser Betrag sofort zurückgezahlt.

Der Grund von Stornokosten ist ja die geleistete Arbeit, gemachte und verlorene Anzahlungen bei den verschiedenen Leistungsträgern finanziell auszugleichen. Im Covid-Stornofall erhalten wir also nichts für die geleistete Arbeit und die für Ihre Traumreise von uns gemachten Anzahlungen.
Die nach europäischem Reiserecht zulässigen Anzahlungen sind immer deutlich unter den bei den Leistungsträgern im südlichen Afrika zu machenden Anzahlungen, insbesondere Botswana. Das heisst, das wir Ihre Reise immer vorfinanzieren.

 

Für Stornierungen aufgrund einer eigenen COVID - Erkrankung oder eines wesentlichen Mitreisenden bietet nahezu jede Auslandsreise-Krankenversicherung eine Covid – Versicherung an.
Eine englischsprachige Bestätigung des Versicherers ist bei Einreise in Namibia vorgeschrieben.
Diese Versicherung übernimmt die pauschalen oder tatsächlichen Stornokosten, aufgrund von Nicht-Antritt oder Abbruch Ihrer Reise.

 

Einzelbuchungen:

Einzelbuchungen wie Namib Naukluft Park Permits, Campingplätze Botswana oder eine Nur-Fahrzeug Buchung wickelt meine namibische Firma ab.
Damit ist dann auch Windhoek der Gerichtsstand. Es gibt kein eigenständiges Namibisches Reiserecht, es gilt das ganz normale Vertragsrecht.

Bei Einzelbuchungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers oder des Autoverleihers.
Sie erkennen es in der Rechnung an einer vorangestellten N, BW oder NE Nummer.
Die angebotenen Fahrzeuge sind von einem unserer Standardverleiher, daher eine hohe Kulanz.

Die Stornierungskosten für Botswana Campingplätze sind bei den privatisierten oftmals die 50% Anzahlung. Kurzfristig 100%.
Bei den staatlichen Campingplätzen 100%.
Ausgestellte Namib Naukluft Permits haben 100 % Stornokosten.
Wir bekommen keinerlei Zahlungen von den Leistungsträgern erstattet.

 

Stand 27.06.2021, Änderungen vorbehalten

 

Unsere Standard Allgemeinen Reisebedingungen

Ihr Anbieter für Namibia-Safaris nach deutschem Reiserecht

1. Vertragsabschluss:

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erkennen damit gleichzeitig die Reisebedingungen von BWANA TUCKE-TUCKE an. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen. Die Buchung kann durch Sie schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Internet, E-mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BWANA TUCKE-TUCKE zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, mit der die Buchung verbindlich wird.

2. Bezahlung:

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie von BWANA TUCKE-TUCKE einen „Sicherungsschein“ (Insolvenzabsicherung nach § 651k, Abs.3, BGB / Reiserecht). Binnen 10 Tagen zahlen Sie bitte 20 % des  Reisepreises an, bzw. den gesamten Preis für die in der Buchungsbestätigung genannten Sondertarife. Den Restbetrag zahlen Sie bitte frühestens bis 30 Tage und spätestens bis 21 Tage vor Reiseantritt, soweit auf der Buchungsbestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen ist. Bei kurzfristigen Buchungen wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist BWANA TUCKE-TUCKE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Bei einem Buchungsauftrag unter 10 Tagen vor Abreise wird ein Express-Zuschlag von 50 € erhoben

3. Leistungen:

Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen beim jeweiligen Angebot, in den Prospekten des Reiseveranstalters sowie aus den Angaben der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschuß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Im Falle nach Vertragsabschluß erfolgter Preiserhöhungen von Leistungsträgern (Transportunternehmen, Parkeintrittsgebühren, Hotels,...) behalten wir uns vor, diese Erhöhungen an Sie weiterzuberechnen. Derartige Preisänderungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch bis 21 Tage vor Reiseantritt, mit. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie können bei mehr als 5 % Erhöhung oder bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Nichterscheinen, vorzeitiger Reiseabbruch:


Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Beim Rücktritt vom Reisevertrag berechnen wir Ihnen folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises ab 6. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
  • bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises ab 2. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, die den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Es ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zu entrichten. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, so erfolgt keine Rückerstattung des Gegenwertes nicht in Anspruch genommener Leistungen. Sie sind in diesem Fall für Ihre Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. Eine Umbuchung gilt als Rücktritt mit erfolgter Neuanmeldung. Bwana Tucke-Tucke kann bei Umbuchung bis zum 61. Tag vor Reiseantritt nach Vertragsschluss eine Umbuchungsgebühr von Euro 50,- erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß zu den oben angegebenen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), so haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bwana Tucke-Tucke wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

6. Rücktritt und Kündigung durch BWANA TUCKE-TUCKE:

BWANA TUCKE-TUCKE kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurückzutreten:

  • Bis 30 Tage vor Antritt einer Reise, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Bis 30 Tage vor Antritt einer Reise, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die Reise, nicht zumutbar ist.

Wird die Reise aus einem dieser Gründe von uns abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von Euro 30,- erstattet, falls Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

Ebenfalls kann BWANA TUCKE-TUCKE den Reisevertrag kündigen, wenn Sie trotz Rücktrittsandrohung den fälligen Reisepreis innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlen. In diesem Fall gelten die unter „ 5.“ genannten Entschädigungssätze. Nach Reisebeginn kann BWANA TUCKE-TUCKE den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig stören oder durch vertragswidriges Verhalten andere Reisende oder die Reiseleitung und die weitere Durchführung der Reise gefährden. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. BWANA TUCKE-TUCKE behält den Anspruch auf den Reisepreis; Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.

Wird die Durchführung der Reise vor deren Beginn infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, usw. ...) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für erbrachte Aufwendungen eine angemessene Entschädigung verlangen. BWANA TUCKE-TUCKE haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt.

7. Haftung und Gewährleistung:


BWANA TUCKE-TUCKE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. Der Reisende hat bei nicht vertragsgemäßer Erbringung Abhilfe zu verlangen.

Eine Haftung ist ausgeschlossen für Unfälle, wie sie auftreten können in der Luftfahrt, bei der Benutzung von ortsüblichen Land- und Wasserverkehrsmitteln aller Art sowie unser eigenen Expeditionsfahrzeuge. Dieses gilt ebenso für Unternehmungen aller Art wie Wanderungen und andere sportliche Betätigungen sowie für Angriffe von Menschen bzw. von Tieren. Des weiteren haften wir nicht für Nachteile, die sich ergeben können aus Defekten an eigenen Fahrzeugen und daraus resultierenden Routen- und Terminänderungen, willkürlichen Maßnahmen lokaler Behörden sowie sonstigen Umständen höherer Gewalt, die nicht von uns zu vertreten sind. Treten Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Fremdleistungen auf, die lediglich vermittelt werden und in unseren Reiseunterlagen als solche gekennzeichnet sind, so erfolgt keine Haftung durch BWANA TUCKE-TUCKE.

Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl oder extreme Belastungen wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, lange Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen usw. können wir ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.

8. Beschränkung der Haftung:


Die Haftung von BWANA TUCKE-TUCKE ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen ist. Die Haftung von BWANA TUCKE-TUCKE ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden von BWANA
TUCKE-TUCKE weder vorsätzlich noch groß fahrlässig herbeigeführt wird bzw. soweit BWANA TUCKE-TUCKE für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

BWANA TUCKE-TUCKE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Flüge, Leihfahrzeuge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind.

BWANA TUCKE-TUCKE haftet jedoch für Leistungen, welche ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden von ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BWANA TUCKETUCKE
ursächlich geworden sind.

9.Leistungsstörungen, Mitwirkungspflicht:


Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 12 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Bei Zwischenfällen sowie technischen Pannen unterschiedlichster Art ist den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten.

10. Expeditionen:


Die Tagesetappen und nächtlichen Lagerplätze werden von unserer Expeditionsleitung festgelegt. Bei erheblicher Zeit-, Witterungs-, Strecken-, oder Gesundheitsproblemen während der Expedition kann es erforderlich sein, vom normalen Tagesablauf abzuweichen; Besichtigungsstops können gekürzt oder gestrichen werden, sehr frühes Aufstehen sowie Fahrten bis in die Nacht hinein können erforderlich sein und der übliche Essensverlauf kann durch improvisierte Kurzmahlzeiten ersetzt werden.

BWANA TUCKE-TUCKE haftet nicht für die Risiken unterschiedlichster Art, die infolge des besonderen Charakters einer Expeditions- und Erlebnisreise auftreten können. Dieses Risiko tragen Sie selbst.

11. Vorschriften:


Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Veranstalter und Vermittler / Gerichtsstand:


Carsten Möhle BWANA TUCKE-TUCKE Touren
Asternweg 4
D-25551 Hohenlockstedt
Fon: 04826/5208 Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des genannten Veranstalters.
Fax: 04826/3371 Itzehoe Stand: 01.09.2010, Änderungen vorbehalten

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